Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, vom 2. November 2020

Liebe Vereinsmitglieder,

inzwischen ist die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW am 2. November in Kraft getreten.

Demnach ist der Amateursportbetrieb in allen öffentlichen Sportanlagen bis zum 30. November 2020 unzulässig.

Aus diesen Gründen entzieht uns die Stadt Bonn die Nutzungszeiten der Sporthallen und wir müssen unser Kinderturnen und den Handball in der Sporthalle leider unterbrechen.

Bitte beachtet aber, dass der Individualsport auf Sportplätzen allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands erlaubt bleibt. Dafür bleiben zumindest die Sportplätze geöffnet.

Es liegt nun an uns Allen, dass wir unseren Sport bald wieder ausüben können und wir uns in den Hallen wiedersehen können.

Bleibt gesund!

Mit sportlichen Grüßen,
Der Vorstand